Mediation
Im deutschen Mediationsgesetz heißt es in § 1 Begriffsbestimmungen:
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
In diesem Sinne begleite ich Sie gerne sowohl in Situationen, in denen ein Konflikt bereits ausgebrochen ist als auch vorbeugend, wenn es noch nicht „brennt“.
Rufen Sie mich gerne unverbindlich an, um zu klären, ob eine Mediation für Sie ein guter Weg sein kann
oder informieren Sie sich auf den folgenden Seiten darüber,
- in welchen Situationen sich Mediation eignet,
- warum Sie einer Mediation mit Vorfreude entgegensehen können,
- wie eine Mediation abläuft und andere Basisangaben.
Außerdem finden Sie die wesentlichen Daten zusammengefasst in den Allgemeinen Bedingungen und der Kurzinformation.